Dienstcharta und Qualitätsstandards

Die Dienste der Schule orientieren sich nach den allgemeinen Dienstleistungsgrundsätzen der Schule
(Dekret des Ministerpräsidenten vom 7. Juni 1995)

Um die Qualität des Schulsystems in Südtirol zu steigern, definieren die Evaluationsstellen der drei Sprachgruppen auf Grundlage der allgemeinen Ziele des Bildungssystems des Landes, wie sie im Art. 1 des Landesgesetzes Nr. 5/2008 (Allgemeine Bildungsziele und Ordnung von Kindergarten und Unterstufe) vorgegeben sind, einen für die Schulen verbindlichen Qualitätsrahmen,

Veröffentlichungspflicht gemäß Beschluss der ANAC n. 430/2016 /(precisazione nel campo note dell‘ allegato n. 2 alla determina ANAC n. 430/2016 “ Le istituzioni scolastiche pubblicano il PTOF“ è da intendersi come assolvimento dell’obbligo di pubblicazione della Carta che, quindi, avviene attraverso il PTOF)

Ein langfristiges Qualitätskonzept sowie konkrete Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind im Dreijahresplan des Bildungsangebotes verankert. Der Dreijahresplan berücksichtigt somit die Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Bildungsangebotes, die aus den Ergebnissen der internen und externen Evaluation hervorgehen.

Dreijahresplan des Bildungsangebotes 2023 – 2026

Schulordnungen des Grundschulsprengels Klausen 1: