Daten zu den Zahlungen
Ab 1. Jänner 2013 beträgt die Zahlungsfrist für öffentliche Körperschaften und somit auch für die autonomen Schulen staatlicher Art Südtirols 30 Tage.
Diese Bestimmung wurde durch die EU-Richtlinie 2000/35/EU eingeführt und durch das Legislativdekret vom 9. Oktober 2002, Nr. 231, in der nationalen Rechtsordnung verankert.
Veröffentlichung der Zahlungen 2020
Veröffentlichung der Zahlungen 2021
Veröffentlichung der Zahlungen 2022
Veröffentlichung der Zahlungen 2023
Trimestrale Veröffentlichung
- Jahr 2023
Zahlungen 1 Trimester Januar bis März 2023
Zahlungen 2 Trimester Januar bis Juni 2023
Zahlungen 3 Trimester Januar bis September 2023
Zahlungen 4 Trimester Januar bis Dezember 2023
- Jahr 2024