IBAN und elektronische Zahlungen

Bankkoordinaten

Delibera ANAC n.77 del 16 febbraio 2022:..“ per evitare che gli utenti possono eseguire dei bonifici non integrati con il sistema pagoPa, é fatto divieto ai soggetti tenuti per legge all‘ adesione a pagoPA di pubblicare in qualsiasi modo l’IBAN di accredito (cfr.§ 5 Linee guida Agid)

Die Pflicht zur Veröffentlichung des IBAN endete mit dem „Decreto Semplificazioni“ (Gesetzesdekret 76/2020, umgewandelt in Gesetz 120/2020), welches ab 01.03.2021 den öffentlichen Verwaltungen (einschließlich Bildungseinrichtungen) zur Pflicht machte, die pagoPa-Plattform für die Verwaltung von Zahlungen der Bürger zu nutzen.

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Öffentliche Verwaltung und elektronische Zahlungen

PagoPA ist das neue staatliche Zahlungssystem, das wie vom „Codice per l’Amministrazione Digitale“ (CAD) vorgesehen, im Rahmen des gesamtstaatlichen Technologieinnovationsprozesses der öffentlichen Verwaltung, von der „Agenzia per l’Italia Digitale“ (AgID), entwickelt wurde. AgID hat die staatliche Zahlungsplattform („Nodo Nazionale dei Pagamenti“) eingeführt, um auf dem gesamten Staatsgebiet, den Zahlungskreislauf einheitlich zu verwalten. An die staatliche Zahlungsplattform sind einerseits, verpflichtend, die öffentlichen Verwaltungen und andererseits die von pagoPA Spa zertifizierten Zahlungsdienstleister (Payment Service Provider, kurz PSP) angeschlossen. Für weitere Informationen: www.pagopa.gov.it