Vorbeugung der Korruption

Informationen und Unterlagen zur Vorbeugung der Korruption

Die Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung an den autonomen Schulen (RPC) – die Bildungsdirektoren. Auf Landesebene üben die jeweiligen Bildungsdirektorinnen und Bildungsdirektoren die Funktion des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung aus.

Die Beauftragten für die Vorbeugung der Korruption – die Abteilungsdirektoren der Bildungsdirektionen Auf Landesebene üben die Abteilungsdirektoren der jeweiligen Bildungsdirektionen die Funktion des Beauftragten für die Korruptionsvorbeugung aus.

Die Schulführungskräfte sind für alle Maßnahmen und Verwaltungsmaßnahmen der Schule verantwortlich, für die sie zuständig sind.

Die Bediensteten der autonomen Schulen_Obwohl die gesetzliche Bestimmung die Verantwortung im Falle von Korruptionsvorfällen dem Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung überträgt (Art. 1 Absatz 12 des Gesetzes Nr. 190/2012), sind alle Bediensteten der Schulen in Bezug auf ihre tatsächlich ausgeführten Aufgaben persönlich verantwortlich.

Dreijahresplan für die Vorbeugung der Korruption und die Transparenz (Beschluss der Landesregierung Nr. 193/2023)

Verantwortliche/Verantwortlicher für die Vorbeugung der Korruption und der Transparenz (Punkt 4.3 des Beschlusses LR 193/2023)

Verordnungen für die Vorbeugung und Ahndung der Korruption und Illegalität – trifft auf die Schulen nicht zu

Bericht des/der Verantwortlichen für die Vorbeugung der Korruption und die Transparenz

Von der ANAC erlassene Maßnahmen und Akte zur Anpassung an diese Maßnahmen – trifft auf die Schulen nicht zu

Feststellung der Verstöße – trifft auf die Schulen nicht zu

Meldungen rechtswidrigen Verhaltens (Whistleblowing)/segnalazioni di condotte illecite (Whistleblowing)

Die rechtliche Regelung des whistleblowing sieht spezifische Schutzmechanismen zugunsten des öffentlichen Bediensteten vor, der unerlaubte Handlungen meldet. Mit Entscheidung Nr. 6 vom 28. April 2015 hat die Gesamtstaatliche Antikorruptionsbehörde (ANAC) „Richtlinien im Bereich Schutz des öffentlichen Bediensteten, der unerlaubte Handlungen meldet (sog. Whistleblower)“ erlassen,mit welchen den öffentlichen Verwaltungen detaillierte Anweisungen zur Umsetzung dieses Instituts erteilt wurden. Der Schutz des Whistleblower ist eine Pflicht für jede öffentliche Verwaltung, die zu diesem Zweck „konkrete Maßnahmen zum Schutz der Bediensteten” zu treffen hat und die im dreijährigen Antikorruptionsplan genauer zu erläutern sind.

La disciplina del whistleblowing prevede specifiche forme di tutela a favore del dipendente pubblico che segnala condotte illecite. Con determinazione n. 6 del 28 aprile 2015, l’Autorità Nazionale Anticorruzione (ANAC) ha approvato le “Linee guida in materia di tutela del dipendente pubblico che segnala illeciti (c.d. whistleblower)”, fornendo alle pubbliche amministrazioni precise indicazioni su come attuare l’istituto in questione. La tutela del whistleblower è un dovere di tutte le amministrazioni pubbliche le quali, a tal fine, devono assumere“concrete misure di tutela del dipendente” da specificare nel PTPCT.

Für die Meldung unerlaubter Handlungen wurden entsprechende E-Mail Postfächer aktiviert (für die deutschsprachigen Schulen)/ Per la segnalazione degli illeciti sono state attivate delle specifiche caselle di posta elettronica:

whistleblowerdeu@schule.suedtirol.it

Vordruck_Whistleblower_deutsch